Brandfallmatrix – Brandfallsteuermatrix

Da Gebäude immer komplexer werden und die verschiedenen Funktionen nur schwer zu überschauen sind, ist eine Brandfallmatrix ein geeignetes Werkzeug, um sich die Abfolge der verschiedenen Szenarien zu visualisieren.

In immer mehr Gebäuden trifft man auf eine Kombination von Gefahrenmelde-, Brandmelde- und Gebäudeleitechnik. Jede dieser Technologien, bringt eine Vielzahl von Meldungen und Schaltmöglichkeiten mit sich.

Als komplexes Beispiel (Beispiel als PDF weiter unten) für eine Brandfallmatrix, möchte ich hier eine Brandfallmatrix eines Laborgebäudes darstellen.

In diesem Gebäude gibt es diverse technische Anlagen und gefährliche Stoffe (brennbare- und explosive Gase).

Ziel dieser Brandfallmatrix ist der Schutz von Leben und der Schutz der Sachwerte.

Zu einer Brandfallmatrix gehört auch eine detaillierte Beschreibung.

Brandfallmatrix Laborgebäude

Brandfallmatrix Laborgebäude

Die Brandfallsteuermatrix koordiniert, regelt und steuert die Funktionalität der brandschutztechnischen Sicherheitsanlagen aller Gewerke auf Basis eines Brandschutzkonzeptes.

Die Vorgabe für das Erfordernis einer Brandfallsteuermatrix erfolgt in der Regel durch den Brandschutzgutachter.
Typische Anwendungsbereiche sind z.B. in Sonderbauten, Hochhäusern, Flughäfen, Industriebauten, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäuser. Seit mehreren Jahren würdigt die Bauaufsicht im Rahmen der Baugenehmigung das Thema Brandfallsteuermatrix durch einen ausdrücklichen Textbaustein, der die Notwendigkeit der Erstellung und Kontrolle einer Brandfallsteuermatrix einschliesslich Wiederholungsprüfungen durch einen anerkannten Sachverständigen regelt.

Die Brandfallsteuermatrix koordiniert, welche Funktionalitäten und Abläufe im Falle der Auslösung eines Brandmelders – abhängig von der örtlichen Lage des Melders – gesteuert werden.

Hierzu ist es erforderlich, dass

  • alle Brandmelder dargestellt werden und
  • alle tangierten Gewerke, Funktionalitäten und Steuerungen dargestellt

werden.

Es wird zuerst eine Funktionalbeschreibung erstellt – d.h., es wird der Zusammenhang zwischen dem Ort der Auslösung eines Brandmelders und der auszulösenden Steuerkette hergestellt. Bzgl. der Örtlichkeit ist es sinnvoll, alle Brandmelder, welche dieselbe Steuerkette auslösen, zusammenzufassen. Beispielsweise „alle Brandmelder in Fluren / Büros in Regelgeschossen“.
Auch bezüglich der Steuerkette reicht es aus, zunächst eine zusammenfassende Darstellung „Alle Lüftungsanlagen schalten aus“ zu wählen.

Wenn dieser Funktionalbeschrieb erstellt ist, wird ein Detailbeschrieb erstellt – je Meldebereich müssen die einzelnen Melder/Meldegruppen hinterlegt sein und es müssen die zu steuernden Gewerke exakt beschrieben
werden.
Da aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht jedes einzelne Endgerät in der Matrix dargestellt werden kann, müssen sich an die Brandfallsteuermatrix wieder sogenannte Untermatrixen anschliessen, d. h. es wird
jeweils der Pfad in der Brandfallsteuermatrix angegeben, welcher zu der Darstellung des jeweiligen Gewerkes und dessen Bauteile in der Untermatrix führt.

Die schlussendliche Brandfallsteuermatrix muss durchgängig alle Informationen – vom Auslösen eines Brandmelders (Meldebereich) bis zur eingetragenen Funktion der entsprechenden Feldgeräte, z. B. einer Brandschutz- oder Entrauchungsklappe, das Schließen eines Gasventils oder auch einer Türanlage – beinhalten.

Aufgrund der zwangsläufig vorhandenen Schnittstellen zwischen den TGA-Gewerken Mess-/Steuer-/Regeltechnik, Brandmeldetechnik, Elektrotechnik, Lüftung sowie den baulichen Anlagen (Fassade, Fenster, automatisch betätigte Türen und Tore) ist die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix schon zwischen den Leistungsphasen der HOAI „Entwurf“ und „Ausführungsplanung“ erforderlich, so dass nicht mit einem aufwendigen Nachtragsverfahren Änderungen der Gewerke zu einem zu späten Zeitpunkt vorgenommen werden müssen.

Zu diesem frühen Zeitpunkt der Planung eines Objektes ist die Grundstruktur (Funktionalbeschrieb, Step 1) völlig ausreichend. Die vorgenannten Untermatrixen, die im Wesentlichen das Zusammenspiel einzelner Brandschutz- und Entrauchungsklappen wiederspiegeln, sind erst in Step 2 – im Zuge der Montageplanung – entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der zahlreichen Gewerke-Schnittstellen ist es unumgänglich, dass ein Matrixbeauftragter, zuständig für alle Gewerke, benannt wird, der für die Koordination während sämtlicher Planungsstufen sorgt.

Die klassische Ausschreibung, dass jeder Gewerke-Nachunternehmer seine Matrix selbst erstellt und sich dann auch noch selbst mit den anderen Nachunternehmern koordinieren soll, ist nicht praktikabel. Im Besonderen ist es nicht ausreichend, dass lediglich z. B. durch einen Generalunternehmer nur eine Sachkundigenbescheinigung der Nachunternehmer eingeholt wird, in der die ordnungsgemäße Funktion der Brandfallsteuermatrix bestätigt wird.

Aufgrund dieses hohen Anspruchs an die Funktionalität ist ein Vier-Augen-Prinzip, d. h. Inbetriebnahme durch die ausführende Firma und zusätzlich eine unabhängige Prüfung durch einen Sachverständigen, unabdingbar.
Prüfvoraussetzung ist ein Linienverzeichnis der BMZ mit durchnummerierten Schnittstellenrelais sowie ein Verweis, an welcher Örtlichkeit sich das Relais befindet.

Für die MSR, die üblicherweise ein separates BUS-System besitzt, ist in der zugehörigen Untermatrix das durchnummerierte BMA-Relais (s.o.) aufzuführen als Einstieg für die Ansteuerung der Feldgeräte.

Die Feldgeräte sind ebenfalls durchzunummerieren und mit einem Standort zu versehen. Diese Bezeichnung muss dann auch durchgängig verwendet werden.

Dieses Bezeichnungssystem gilt als Mindestvoraussetzung genauso für eine Prüfung der Raumabschlüsse wie Türen, Tore und Vorhänge, welche im Brandfall aktiviert werden.

Analog zur MSR sind die Löschbereiche mit dem zugehörigen Schnittstellenrelais übersichtlich darzustellen. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass häufig für die Löschanlagen eine eigene BMA installiert wird und somit auch eine zusätzliche Schnittstelle mit der übergeordneten BMA entsteht.

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